Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.11.1978 - 10 U 102/76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers zur Aufklärung von Mängelursachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1979, 248
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 25.07.2007 - 6 U 242/03
VOB-Vertrag: Anzuwendende DIN bei der Verlegung von Natursteinplatten
Die gegenteilige Auffassung des LG Hamburg (NJW-RR 1992, 1301) zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten, die Werner/Pastor (…in: Der Bauprozess 10. Auflage Rdnr. 160) kritiklos übernommen haben, kann nicht überzeugen, da die Rollenverteilung weder etwas mit der Darlegungs- und Beweislast zu tun hat noch die weiter vom LG herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg in BauR 1979, 248fdie hier zu diskutierenden Frage betrifft. - LG Leipzig, 04.11.2005 - 5 HKO 2727/05
Unzutreffende Mängelrüge: Vor Störungsbeseitigung Auftrag einholen
Denn es mag zwar auch in einem solchen Fall gegenüber dem Hauptauftragnehmer an einer Verpflichtung zur Mangeluntersuchung fehlen, es dem Nachunternehmer nach vorliegender Abnahme möglich sein abzuwarten, bis ihm ein Mangel nachgewiesen wird (LG Hamburg aaO. unter Hinweis auf OLG Hamburg BauR 1979, 248 f.), auch wenn das noch nicht die Frage einer Verpflichtung zur Mangeluntersuchung aus dem ursprünglichen Vertrag zwischen den Parteien berührt und man sich fragen könnte, ob nicht zumindest in einem Subuntemehmerverhältnis eine vertragliche Nebenpflicht gegenüber dem Hauptauftragnehmer besteht, diesen bei der Abwehr unberechtigter Mangelbehauptungen des Bauherren betr.